Ein Rezept der gesetzlichen Krankenkassen muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaften muss die erste Behandlung innerhalb von 14 Tagen nach einem vorgegebenen Datum erfolgen. Lassen Sie uns gerne zur Prüfung Ihr Rezept zukommen.
Die Rezeptgebühr wird von uns für Ihre Krankenkasse eingezogen und ist laut Gesetz am ersten Behandlungstag zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der verordneten Anwendung und deren Anzahl. Sofern Sie über einen Befreiungsausweis verfügen, bitte wir Sie diesen vorzuzeigen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der zahlreichen Tarife privater Krankenversicherungen die Behandlungskosten evtl. nicht in voller Höhe erstattet werden. Daher empfehlen wir privatversicherten und beihilfeberechtigten Patienten, die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle zu klären.
Unser Zahlungsziel beträgt unabhängig von der Erstattungsdauer ihrer Versicherung 14 Tage.

Ihre Wartezeit beträgt höchstens einige Minuten. Stöbern Sie so lange gerne in unserem ausgesuchten Zeitungs- und Zeitschriftenangebot.
Bitte bringen Sie ein großes Handtuch zum Behandlungstermin mit.
Vor Ort stehen Ihnen acht markierte Parkplätze zur Verfügung, darunter ein Behindertenparkplatz.
Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 5 – Haltestelle Viernheim Bahnhof. Von dort sind es nur 130 Meter zu Fuß nach Süden über die Straße Hinter den Zäunen, direkt zu uns in die Schwetzinger Straße 19.