Ein Rezept der gesetzlichen Krankenkassen muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaften muss die erste Behandlung innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
Die Rezeptgebühr wird von uns für Ihre Krankenkasse eingezogen und ist laut Gesetz am ersten Behandlungstag zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der verordneten Anwendung und deren Anzahl. Sofern Sie über einen Befreiungsausweis verfügen, bitte wir Sie diesen vorzuzeigen.
Ihre Wartezeit beträgt höchstens einige Minuten. Stöbern Sie so lange gerne in unserem ausgesuchten Zeitungs- und Zeitschriftenangebot.
Bitte bringen Sie ein großes Handtuch zum Behandlungstermin mit.
Vor Ort stehen Ihnen vier markierte Parkplätze zur Verfügung.
Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 5 – Haltestelle Viernheim Bahnhof. Von dort sind es nur 130 Meter zu Fuß nach Süden über die Straße Hinter den Zäunen, direkt zu uns in die Schwetzinger Straße 19.